Worum handelt es sich?

Die notarielle Eheschließung ermöglicht es zwei Personen – unabhängig von ihrem Geschlecht –, vor einem Notar rechtsgültig die Ehe einzugehen. Beide Ehegatten erklären ihren Ehewillen persönlich, frei und freiwillig.

Nach der Beurkundung wird die Eheschließung in das spanische Personenstandsregister eingetragen.

Das Ehevorbereitungsverfahren muss am Wohnsitz eines der Verlobten durchgeführt werden. Der zuständige Notar wird nach den geltenden Zuweisungsregeln bestimmt. Die Trauung kann ausschließlich von einem Notar vorgenommen werden, der für den Ort der Eheschließung zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, NIE oder gültige Aufenthaltsbescheinigung

  • Geburtsurkunde (innerhalb des letzten Jahres ausgestellt)

  • Meldebescheinigung über die letzten zwei Jahre (nicht älter als drei Monate) oder Konsularbescheinigung bei Wohnsitz im Ausland

  • Gegebenenfalls gerichtliche Genehmigung der Eheschließung

  • Angaben und Ausweisdokumente von mindestens zwei Zeugen

  • Bei früherer Ehe: Heiratsurkunde mit Scheidungs- oder Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

  • Für ausländische Staatsangehörige: Ehefähigkeitszeugnis oder entsprechender Nachweis des Familienstands nach dem Recht des Herkunftslandes

Wann kann dieser Service genutzt werden?

  • Wenn beide Verlobten volljährig oder mindestens 16 Jahre alt und rechtswirksam emanzipiert sind.

  • Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine zivilrechtliche Eheschließung erfüllt sind.

  • Wenn beide Partner ihre Zustimmung freiwillig und persönlich erklären.

  • Wenn mindestens zwei volljährige Zeugen an der Trauung teilnehmen.