Worum handelt es sich?
Das Grundbuchberichtigungsverfahren ist ein freiwilliges notarielles Verfahren, das in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Grundbuchamt durchgeführt wird. Ziel ist es, einen gültigen Rechtstitel für die Eintragung oder Berichtigung einer Immobilie im Grundbuch zu schaffen, wenn kein eingetragener Titel besteht oder die tatsächlichen Verhältnisse nicht mit dem Grundbuch übereinstimmen.
Dieses Verfahren eignet sich insbesondere für:
Die erstmalige Eintragung einer bisher nicht im Grundbuch erfassten Immobilie.
Die Wiederherstellung der lückenlosen Eigentümerkette, wenn der eingetragene Eigentümer nicht mehr den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen entspricht.
Die Berichtigung von Abweichungen hinsichtlich Größe, Grenzen oder Beschreibung einer Immobilie.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in den Artikeln 201, 203, 205 und 208 des spanischen Hypothekengesetzes.
Erforderliche Unterlagen
Für die Einleitung eines Grundbuchberichtigungsverfahrens werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag, Erbschaft oder Zuschlag)
Katasterbescheinigung mit beschreibenden und grafischen Angaben zur Immobilie
Angaben zu bestehenden Belastungen und deren Berechtigten
Angaben zu Besitzern oder Mietern, soweit vorhanden
Bei der Wiederherstellung der Eigentümerkette: Unterlagen über frühere Eigentumsübertragungen, sofern vorhanden
Das gesamte Verfahren wird notariell geführt und mit dem zuständigen Grundbuchamt abgestimmt.
Wann wird dieses Verfahren benötigt?
Ein Grundbuchberichtigungsverfahren ist insbesondere sinnvoll, wenn:
Sie Eigentümer einer bislang nicht im Grundbuch eingetragenen Immobilie sind.
Sie eine Immobilie erworben haben, deren Eigentümerkette im Grundbuch unterbrochen ist.
Die Beschreibung der Immobilie im Grundbuch von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.
Darüber hinaus kann das Verfahren auch bei bestimmten Erbschaften, Schenkungen oder historischen, bislang nicht eingetragenen Immobilien erforderlich sein.
