Bestellung einer Hypothek

Mit einer Hypothek wird die Erfüllung einer Schuld oder Verpflichtung durch eine Immobilie oder einen anderen Vermögensgegenstand gesichert. Wird die Schuld nicht beglichen, kann die belastete Immobilie verwertet werden. Der Darlehensnehmer hat das Recht, den Notar frei zu wählen, der ihn berät und die Beurkundung vornimmt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, NIE oder Aufenthaltskarte der beteiligten Personen

  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Eigentumsnachweis oder aktueller Grundbuchauszug der belasteten Immobilie

  • Falls erforderlich: vorherige notarielle Transparenzprüfung bei Verbraucherdarlehen

Löschung einer Hypothek

Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens wird die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht.

Voraussetzungen

  • Bescheinigung der finanzierenden Bank über die vollständige Tilgung

  • Zur Beurkundung erscheint in der Regel nur der Vertreter der Bank mit entsprechendem Vertretungsnachweis

Vertragsänderungen und Schuldnerwechsel

Eine bestehende Hypothek kann geändert werden, beispielsweise durch:

  • Wechsel des Darlehensnehmers oder der Bank

  • Erhöhung oder Verringerung des Darlehensbetrags

  • Änderung der Laufzeit

  • Anpassung des Zinssatzes

In der Regel müssen sowohl die Bank als auch alle beteiligten Darlehensnehmer die Urkunde unterzeichnen. In bestimmten Fällen ist zuvor eine kostenlose notarielle Transparenzprüfung erforderlich.

Vorherige Transparenzprüfung

Bei Verbraucherdarlehen erläutert der Notar dem Darlehensnehmer sämtliche Vertragsunterlagen persönlich und beantwortet alle Fragen. Dieses Verfahren dient dem Schutz des Verbrauchers und ist kostenlos.

Voraussetzungen

  • Mitteilung an die Bank, welcher Notar gewählt wurde

  • Elektronische Übermittlung der Unterlagen durch die Bank

  • Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartefrist vor der Unterzeichnung

Übertragung an Erfüllungs statt

Dabei wird eine Immobilie oder ein anderer Vermögensgegenstand zur Begleichung einer bestehenden Schuld übertragen. Mit der Übertragung gilt die Verbindlichkeit als erfüllt.

Erforderliche Unterlagen

Für Hypothekendarlehen und Schuldanerkenntnisse

  • Wirtschaftliche Daten der Finanzierung

  • Eigentumsnachweise der belasteten Immobilie

  • Personalausweise oder Reisepässe der Vertragsparteien

  • Güterstand der Ehegatten

  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Handelsregisterdaten

  • Bei Wohnungseigentum: Bescheinigung über die Begleichung der Gemeinschaftskosten

  • Katasterreferenz bzw. letzter Grundsteuerbescheid

  • Angaben, ob die Immobilie vermietet ist

Für die Löschung einer Hypothek

  • Angaben zur Finanzierung

  • Hypothekenurkunde

  • Personalausweise oder Reisepässe der Beteiligten

  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Handelsregisterdaten

  • Katasterreferenz bzw. letzter Grundsteuerbescheid

  • Angaben, ob die Immobilie vermietet ist