Unsere notariellen Leistungen im Bereich Kaufverträge umfassen sowohl den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien als auch die Übertragung von Geschäftsanteilen oder Aktien.

Immobilienkauf

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis des Verkäufers

  • Personalausweis oder Reisepass von Käufer und Verkäufer

  • Güterstand der Ehegatten

  • Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Angaben zum Handelsregister

  • Bei Wohnungseigentum: Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft über die Begleichung aller Hausgeldzahlungen

  • Katasterreferenz bzw. letzter Grundsteuerbescheid

  • Angaben, ob die Immobilie vermietet ist

  • Kaufpreis

  • Vereinbarung über die Verteilung der Notar- und Gemeindesteuerkosten

Übertragung von Geschäftsanteilen

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis des Verkäufers

  • Personalausweis oder Reisepass der Vertragsparteien

  • Güterstand der Ehegatten

  • Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Gesellschaftsvertrag sowie Handelsregisterdaten der Gesellschaft

  • Steueridentifikationsnummer (CIF) der Gesellschaft

  • Kaufpreis

  • Vereinbarung über die Verteilung der Vertragskosten

Kosten beim Immobilienkauf

Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Kosten grundsätzlich wie folgt verteilt:

Verkäufer

  • Kosten der Urschrift (mit Ausnahme beglaubigter Ausfertigungen)

  • Kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía)

Käufer

  • Ausfertigungen der Urkunde

  • Eintragungskosten im Grundbuch

  • Anfallende Steuern (Grunderwerbsteuer oder Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte)

Weitere Kosten

Grundbuch
Die Eintragungskosten trägt grundsätzlich der Käufer.

Kommunale Wertzuwachssteuer (IIVTNU)
Diese Steuer ist grundsätzlich vom Verkäufer innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Beurkundung zu entrichten. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken fällt sie nicht an.

Grunderwerbsteuer bzw. Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte
Diese ist vom Käufer innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Unterzeichnung der Urkunde zu zahlen.

Einkommensteuer (IRPF)
Ein Immobilienverkauf führt häufig zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, der vom Verkäufer in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben ist.

Grundsteuer (IBI)
Nach der Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs kann die vom Verkäufer gezahlte Grundsteuer für das laufende Jahr anteilig auf den Käufer umgelegt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.