Mit der Erklärung eines Neubaus wird eine bauliche Veränderung einer bereits im Grundbuch eingetragenen Immobilie beurkundet, beispielsweise die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudes. Die Erklärung kann sowohl für ein bereits fertiggestelltes Bauwerk als auch für ein Bauvorhaben im Bau erfolgen. Im letzteren Fall ist nach Fertigstellung zusätzlich eine Fertigstellungsurkunde erforderlich. Die Erklärung wird stets vom eingetragenen Eigentümer abgegeben.

Für Neubauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis des Grundstücks

  • Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten

  • Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Katasterreferenz bzw. letzter Grundsteuerbescheid

  • Baugenehmigung der zuständigen Gemeinde

  • Technisches Bauprojekt mit Angabe des Ausführungsbudgets

  • Nach der Beurkundung: Bescheinigung des verantwortlichen Architekten, dass das errichtete Gebäude mit dem genehmigten Bauprojekt übereinstimmt

Für bestehende Gebäude ohne technisches Bauprojekt

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis des Grundstücks

  • Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten

  • Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Katasterreferenz bzw. letzter Grundsteuerbescheid

  • Beschreibung der baulichen Merkmale des Gebäudes

  • Bescheinigung der Gemeinde über das Bestehen des Gebäudes sowie den Nachweis, dass keine städtebaulichen Sanktionsverfahren anhängig sind

  • Wert der zu erklärenden baulichen Anlage