Worum handelt es sich?

Notarielle Niederschriften sind öffentliche Urkunden, in denen der Notar auf Antrag einer Partei Tatsachen, Erklärungen oder Vorgänge festhält und beurkundet, die er selbst wahrnimmt oder von denen er Kenntnis erlangt und die keinen Vertrag betreffen.

Sie sind in Abschnitt 4 des Kapitels II des Titels IV der spanischen Notariatsordnung geregelt.

Niederschriften über Gesellschafterversammlungen sowie bestimmte weitere Niederschriften können auch per Videokonferenz beantragt werden.

Arten von Niederschriften

Zeugnisniederschriften
Dokumentieren die Erklärungen einer Person sowie den Zeitpunkt ihrer Abgabe.

Präsenzniederschriften
Der Notar stellt den Zustand eines Gegenstands oder einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt fest und kann diesen bei Bedarf fotografisch dokumentieren.

Benachrichtigungs- und Aufforderungsniederschriften
Der Notar übermittelt Mitteilungen oder Aufforderungen und hält sowohl deren Zustellung als auch die Reaktion des Empfängers fest.

Niederschriften über Gesellschafterversammlungen
Dokumentieren Erklärungen, Beschlüsse und sonstige Vorgänge einer Gesellschaftsversammlung.

Hinterlegung allgemeiner Geschäftsbedingungen
Der Notar hinterlegt die von einem Unternehmen verwendeten Vertragsbedingungen und bestätigt deren Bestand zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Saldofeststellungen
Der Notar bescheinigt nach entsprechender Berechnung den Endsaldo eines Kontos oder einer Forderung.

Verlosungen und Gewinnspiele
Die Mitwirkung des Notars gewährleistet die ordnungsgemäße und transparente Durchführung.

Protokollierung von Dokumenten
Der Notar nimmt rechtmäßige Dokumente in seine Urkundensammlung auf. Deren Inhalt bleibt unverändert und vertraulich.

Erforderliche Unterlagen

Für Ersterfassungsverfahren im Grundbuch

  • Eigentumsnachweise

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Angaben zum Handelsregister

  • Katasterreferenz

  • Wert der Immobilie

Alle weiteren Formalitäten übernehmen wir.

Bei der ersten Beurkundung sind zwei Zeugen erforderlich, welche die Eigentumsverhältnisse bestätigen. Anschließend erfolgen die gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachungen.

Für andere Niederschriften

  • Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten

  • Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Angaben zum Inhalt der Niederschrift (z. B. Feststellung, Benachrichtigung oder Aufforderung)

Sollen Fotografien Bestandteil der Niederschrift sein, sind bei Antragstellung zwei identische Fotosätze vorzulegen.

Wann kann dieser Service genutzt werden?

  • Zur Dokumentation von Tatsachen oder Erklärungen.

  • Zur Feststellung des Zustands einer Sache oder Immobilie.

  • Zur notariellen Übermittlung einer Mitteilung oder Aufforderung.