Ein Testament ist eine öffentliche Urkunde, mit der eine Person festlegt, wie ihr Vermögen und ihre Rechte nach ihrem Tod verteilt werden sollen. Darüber hinaus können auch persönliche Regelungen aufgenommen werden, beispielsweise zum Schutz minderjähriger Kinder oder des Ehepartners.

Nach spanischem Recht bestehen – abhängig von der jeweils anwendbaren Rechtsordnung – Pflichtteilsrechte, die die Testierfreiheit einschränken. Diese schützen insbesondere die gesetzlichen Erben, vor allem die Abkömmlinge. Maßgeblich ist das auf den Erbfall anwendbare Recht, das sich nach der Staatsangehörigkeit oder dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers richtet.

Besitzen Sie Vermögenswerte in Spanien und haben keine spanische Staatsangehörigkeit, empfiehlt es sich, ein Testament zu errichten, um die spätere Nachlassabwicklung zu erleichtern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des Erblassers

  • Persönliche Angaben:

    • Familienstand

    • Geburtsort und Geburtsdatum

    • Namen der Eltern sowie Angabe, ob diese noch leben

    • Name des Ehepartners (falls vorhanden)

    • Angaben zu den Erben