Eine notarielle Vollmacht ist eine öffentliche Urkunde, mit der eine natürliche oder juristische Person eine andere Person bevollmächtigt, sie bei bestimmten Rechtsgeschäften oder Angelegenheiten rechtswirksam zu vertreten.

Notarielle Vollmachten bieten Rechtssicherheit und gewährleisten, dass die Identität des Vollmachtgebers sowie dessen Wille ordnungsgemäß festgestellt und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Der Bevollmächtigte weist seine Vertretungsbefugnis durch eine Ausfertigung der notariellen Vollmacht nach.

Arten von Vollmachten

Generalvollmacht

Mit einer Generalvollmacht werden einer Person umfassende Befugnisse zur Vertretung in nahezu allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten übertragen.

Spezialvollmacht

Sie berechtigt den Bevollmächtigten ausschließlich zur Durchführung bestimmter Rechtsgeschäfte, beispielsweise zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder zur Abwicklung einer Erbschaft.

Prozessvollmacht

Mit dieser Vollmacht werden Rechtsanwälte oder Prozessvertreter zur gerichtlichen Vertretung bevollmächtigt.

Reisevollmacht für Minderjährige

Ermöglicht Minderjährigen, ohne Begleitung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter ins Ausland zu reisen. Die Vollmacht ist zusammen mit dem Ausweisdokument mitzuführen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, im Fall einer zukünftigen Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers dessen Angelegenheiten zu regeln.

Handelsvollmacht

Eine Gesellschaft kann durch ihre gesetzlichen Vertreter einer Person Vollmacht erteilen, bestimmte Handelsgeschäfte im Namen des Unternehmens vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

General- und Spezialvollmachten

  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers

  • Name, Anschrift und Familienstand des Vollmachtgebers

  • Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Name, Anschrift, Familienstand und Ausweisdaten des Bevollmächtigten

  • Angaben zum Umfang der zu erteilenden Vollmacht

Prozessvollmachten

  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers

  • Name, Anschrift und Familienstand

  • Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Namen der bevollmächtigten Rechtsanwälte und Prozessvertreter sowie deren zuständige Rechtsanwaltskammer